Häufige Fragen zur Sterbegeldversicherung
Für wen ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?
Ob eine Sterbegeldversicherung für Sie sinnvoll ist, kann man nicht pauschal beantworten. Es gibt aber ein paar Fragen, die Ihnen helfen das für sich rauszufinden.
Welche Ansprüche habe ich an meine Bestattung?
Im ersten Moment eine komische Frage, aber es ist wichtig, dass Sie sich darüber Gedanken machen, wie Ihre Bestattung aussehen soll. Daran orientiert sich, wie viel Geld Sie benötigen.
Haben Sie bereits eine Absicherung für den Todesfall?
Wenn Sie bereits Geld für genau diesen Fall zurückgelegt haben, ist das gut. Gleichen Sie ab, ob die Summe, die Sie vorgesehen haben, zu Ihren Wünschen für die Bestattung passt. Falls nicht, sollten Sie handeln.
Kommen meine Hinterbliebenen im Sterbefall schnell an das Geld?
Im Trauerfall sollen die Hinterbliebenen nicht zusätzlich mit Bürokratie belastet werden. Deshalb möchten viele Menschen schon zu Lebzeiten dafür sorgen, dass nach ihrem Tod ihre Angehörigen möglichst einfach an das Geld für die Bestattung gelangen. Beim RWSt-Sterbegeld entscheiden Sie, wer bezugsberechtigt ist. Nach Vorlage der benötigten Dokumente zahlen wir die Versicherungssumme schnell und unkompliziert aus.
Ich habe schon eine Risikolebensversicherung. Brauche ich dann noch eine Sterbegeldversicherung?
In vielen Fällen ist eine Sterbegeldversicherung für ältere Personen die bessere Wahl. Eine Risikolebensversicherung ist zwar deutlich günstiger als eine Sterbegeldversicherung, aber dafür enden solche Risikolebensversicherungen bei den vielen Anbietern oft schon mit dem 70. Lebensjahr. Wenn Sie nach dem 70. Lebensjahr versterben, erhalten Ihre Hinterbliebenen nichts. Beim RWSt-Sterbegeld gibt es keine Gesundheitsprüfung, sodass es sich besonders für ältere Menschen eignet.
Ist das Sterbegeld der Krankenkasse nicht ausreichend hoch?
Das Sterbegeld der Krankenkassen ist seit dem 01.01.2004 abgeschafft. Es gibt keine Leistung mehr vom Staat. Deswegen ist die private Vorsorge für den Sterbefall so wichtig.
Brauchen Beamte eine Sterbegeldversicherung?
Abkömmlinge und Ehegatten von Beamten oder Ruhestandsbeamten erhalten nach deren Tod nach § 18 Beamtenversorgungsgesetz (BVersG) ein Sterbegeld in Höhe des zweifachen Wertes der Dienstbezüge bzw. des Ruhegehaltes. Für Landesbeamte ist diese Regelung in einigen Bundesländern wie z. B. in Baden-Württemberg auf den überlebenden Ehegatten eingeschränkt (§ 32 LBeamtVGBW). Um wie viel Geld es genau geht und ob eine zusätzliche Absicherung notwendig ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Gibt es für das RWSt-Sterbegeld eine Gesundheitsprüfung und eine Wartezeit?
Nein, es gibt keine Gesundheitsprüfung. Es gibt allerdings eine Wartezeit von 3 Jahren, in der im Todesfall nur die Beiträge zurückerstattet werden. Sollte der Tod aufgrund eines Unfalls eintreten, so entfällt die Wartezeit.
Ab/ bis wann kann ich die RWSt-Sterbegeldversicherung abschließen?
Das Eintrittsalter beträgt 40-80 Jahre beim laufenden Beitrag und 40-74 Jahre beim Einmalbeitrag.
Kann der Beitrag einer Sterbegeldversicherung nachträglich erhöht werden?
Wenn Sie die Versicherungssumme nicht erhöhen, ändert sich auch nichts am Beitrag. Der Beitrag ist über die gesamte Laufzeit konstant.
Ist die Versicherungsleistung zweckgebunden?
Nein, die Versicherungsleistung ist nicht zweckgebunden. Es ist angedacht, die Beerdigung davon zu bezahlen, aber im Endeffekt kann der Bezugsberechtigte frei über die Leistung verfügen.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn die Beitragszahlung endet?
Der Versicherungsvertrag wird beitragsfrei gestellt. Der Versicherungsschutz bleibt ein Leben lang erhalten. Überschüsse verzinsen sich so lange weiter, bis der Todesfall eintritt und das gesamte angesammelte Vermögen an die Bezugsberechtigten, die Erben oder das Beerdigungsinstitut ausgezahlt wird.
Was passiert, wenn ich die Beiträge einmal nicht mehr zahlen kann?
Sollten Sie den Beitrag einmal nicht aufbringen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie der Vertrag weitergeführt werden kann. Diese sind jedoch im Einzelfall zu prüfen. Gerne helfen wir Ihnen persönlich Montag bis Donnerstag von 8–17 Uhr und Freitag 8-15 Uhr unter der Nummer 030/ 25 87 -1802 (Festnetz-Tarif) weiter.
Kann eine Sterbegeldversicherung gepfändet werden?
Eine Sterbegeldversicherung ist nur mit Einschränkungen pfändbar. Die Versicherungssumme der Versicherung muss über 3.579 € liegen. Alle Sterbegeldversicherungen bis zu dieser Grenze sind nicht pfändbar, solange Versicherungsnehmer und Versicherte Person identisch sind.
Ist eine Sterbegeldversicherung Hartz IV-geschützt?
Das kommt darauf an, denn der Zeitwert der Sterbegeldversicherung zählt zum einzusetzenden Vermögen. Das ist das Geld, das zuerst verwendet werden muss, bevor das Arbeitslosengeld II gezahlt wird.
Es muss darauf geachtet werden, dass die Versicherung angemessen ist und die Versicherungsleistung zweckgebunden geleistet wird. Eine Zweckbindung lässt sich einfach dadurch erreichen, dass als Bezugsberechtigter der Versicherungsleistung ein Bestatter oder eine andere Vertrauensperson eingesetzt wird. Mit dem Bestatter selbst sollte vereinbart werden, dass ein die Bestattungskosten übersteigender Versicherungsbetrag an die Erben ausgezahlt wird. Es kann aber auch eine weitere benannte Person aus der getroffenen Vorsorgereglung diese Zuwendung erhalten. Im Falle einer anderen Vertrauensperson sollte mit dieser vereinbart werden, dass die Versicherungsleistung zweckgebunden für die Bestattung zu verwenden ist und anschließend ein etwaiger Überschuss an die Erben gezahlt wird, sofern man den Überschuss nicht als Aufwendungsersatz der Vertrauensperson zubilligt.
Normalerweise erwirbt eine bezugsberechtigte Person für den Todesfall die Versicherungsleistung außerhalb des Nachlasses und kann damit machen was sie will. Die Zweckgebundenheit muss insofern nachgewiesen werden.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Je nach persönlichen Wünschen und Region kostet eine Bestattung in Deutschland durchschnittlich zwischen 5.000 € und 12.000 €. Wie bei so vielen Dingen sind nach oben hin keine Grenzen gesetzt. Welche Summe konkret für Sie die richtige ist, kommt auf Ihre persönlichen Vorstellungen an. Wir empfehlen eine Mindestabsicherung von 5.000 €. Beim RWSt-Sterbegeld können Sie max. 8.000 € absichern.
Sind Beitragshöhe und Auszahlung garantiert?
Die Beitragshöhe des RWSt-Sterbegeldes ist über die gesamte Laufzeit gleich. Die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme ist garantiert und wird durch die Überschussbeteiligung ohne zusätzliche Kosten erhöht.
Wer erhält die Versicherungssumme im Todesfall?
Die Summe wird an die im Vertrag festgelegte bezugsberechtigte Person gezahlt. Dies kann ein Angehöriger, ein nahestehender Mensch oder ein Bestatter sein. Sie können die bezugsberechtigte Person selbst festlegen. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Das Bezugsrecht kann widerruflich bestimmt werden. Der Bezugsberechtigte erwirbt den Anspruch erst mit Eintritt des Versicherungsfalls, weshalb die Bestimmung eines Bezugsberechtigten jederzeit durch den Versicherungsnehmer geändert werden kann.
- Das Bezugsrecht kann unwiderruflich bestimmt werden. Der Bezugsberechtigte kann bei dieser Variante nur noch mit seiner Zustimmung ausgetauscht werden.
Wird niemand festgelegt, fällt die Versicherungssumme in die Erbmasse.
Gehört die Versicherungssumme zur Erbmasse?
Die Versicherungssumme gehört nur zur Erbmasse, wenn im Vorfeld keine bezugsberechtigte Person oder Bestatter festgelegt wurde.
Kann eine Sterbegeldversicherung auch auf eine andere Person abgeschlossen werden?
Ja, das geht. So kann z. B. der Sohn oder die Tochter (Versicherungsnehmer) ein Sterbegeld auf Mutter oder Vater (Versicherte Person) abschließen, um deren Beerdigung zu finanzieren.
Kann der Bezugsberechtigte nachträglich geändert werden?
Ja, das ist möglich. Kontaktieren Sie dazu bitte unseren Kundenservice Montag bis Donnerstag von 8–17 Uhr und Freitag 8–15 Uhr unter der Nummer 030/ 25 87 -1802 (Festnetz-Tarif) oder schreiben Sie eine E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ich möchte meinen Vertrag kündigen, wie gehe ich vor?
Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Ersten des nächsten Monats schriftlich kündigen. Im Fall der Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert, reduziert um einen Stornoabzug, sowie die Überschussbeteiligung.
Ist eine Bonussumme vorhanden, erhalten Sie zusätzlich den Rückkaufswert der Bonussumme und soweit vorhanden einen Anteil an den Bewertungsreserven. Vom Rückkaufswert der Bonussumme wird kein Stornoabzug erhoben.
Sie können Ihre Versicherung auch teilweise kündigen und sich nur einen Teilbetrag auszahlen lassen, ohne die Versicherung zu beenden.
Voraussetzungen für Ihre teilweise Kündigung sind:
- Ihr Auszahlungsbetrag beläuft sich auf mindestens 100 €.
- Die verbleibende Versicherungssumme beträgt mindestens 2.000 €.
Nach einem Teilrückkauf werden die Versicherungssumme und die Bonussumme entsprechend mit dem noch zur Verfügung stehenden Deckungskapital nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation herabgesetzt.
Sie können Ihre Versicherung innerhalb von sechs Monaten nach dem Kündigungstermin wiederherstellen. Voraussetzungen dafür sind:
- Wir stimmen dem zu.
- Sie haben die Beiträge für das erste Versicherungsjahr gezahlt.
- Sie haben Ihre ausstehenden Beiträge vollständig nachgezahlt oder verrechnet.
- Sie haben den bei Kündigung ausgezahlten Betrag vollständig zurückgezahlt.
- Die Versicherte Person lebt noch.
Erhalte ich bei einer Kündigung der Sterbegeldversicherung mein Geld zurück?
Bei Kündigung der Sterbegeldversicherung erhalten Sie den Rückkaufswert zum Kündigungstermin abzüglich eines Stornoabzuges. Wie hoch der Rückkaufswert ist, können Sie der „Mitteilung der Wertentwicklung“ entnehmen, die wir Ihnen einmal im Jahr zukommen lassen. Gerne können Sie sich auch an uns wenden, um diese Information zu erhalten.
Wie schnell zahlt die Sterbegeldversicherung im Todesfall?
Nach Vorlage der benötigten Dokumente zahlen wir die Versicherungssumme im Normalfall innerhalb weniger Arbeitstage auf das angegebene Konto.
Welche Unterlagen werden für die Auszahlung benötigt?
Der Tod der Versicherten Person muss uns unverzüglich mitgeteilt werden. Erforderliche Auskünfte und Nachweise können wir im Original verlangen. Die Kosten für die Nachweise trägt derjenige, der die Versicherungsleistung beansprucht.
Uns einzureichen sind:
- Eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Geburtsort der Versicherten Person.
- Bei Unfalltod innerhalb der Wartezeit immer ein ausführliches, ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode der Versicherten Person geführt hat, und zusätzliche Nachweise zum Unfallhergang und zu den Unfallfolgen.
Muss auf die Sterbegeldversicherung Erbschaftssteuer gezahlt werden?
Generell erhebt der Staat Erbschaftssteuer auch auf die Versicherungsleistung der Sterbegeldversicherung. Die Freibeträge sind jedoch so hoch, dass nur in den seltensten Fällen Steuern fällig werden.
Personen und Steuerklasse |
Freibetrag |
Ehegatte und eingetragener Lebenspartner |
500.000 € |
Eheliche und nichteheliche Kinder, |
400.000 € |
Enkel und Kinder von Stiefkindern |
200.000 € |
Weitere Abkömmlinge, Eltern (Erbe) |
100.000 € |
Die Personen der Steuerklasse II |
20.000 € |
Die Personen der Steuerklasse III |
20.000 € |